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Zählerpflicht-Check — brauchen Sie überhaupt Zähler?

Der Rechner prüft, ob Sie von der verbrauchsabhängigen Abrechnung befreit sind — und damit von der Messtechnik.

Die Heizkostenverordnung verlangt grundsätzlich, dass Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Das heißt: Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler in jeder Wohnung, dazu ein Messdienstleister, der sie abliest und wartet. Über zehn Jahre kommen dabei schnell mehrere tausend Euro zusammen.

Von dieser Pflicht gibt es Ausnahmen. Ob eine davon auf Sie zutrifft, prüft der Zählerpflicht-Check — ohne Login, in etwa zwei Minuten.

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Was er prüft

Drei Befreiungstatbestände, in dieser Reihenfolge:

  1. Selbst bewohntes Zweifamilienhaus (§ 2 HeizkostenV). Wohnen Sie selbst in einem der beiden Häuser bzw. einer der beiden Wohnungen, greift eine generelle Ausnahme. Sie schlägt alles andere — dann ist die Prüfung an dieser Stelle beendet.

  2. Die Messkosten sind unverhältnismäßig. Übersteigen die jährlichen Kosten des Messdienstes 15 % Ihrer Heizkosten, ist die Messung wirtschaftlich nicht zumutbar.

  3. Die Amortisation scheitert (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 b). Verbrauchsabhängige Abrechnung spart Energie, weil Mieter sparsamer heizen, wenn sie den Verbrauch selbst zahlen. Wenn diese Ersparnis über zehn Jahre die Messtechnik nicht bezahlt, muss man sie nicht einbauen.

Was er nicht ist

Er rechnet keine Heizkosten aus. Er sagt Ihnen nicht, was Ihr Heizen kostet oder wie Sie es senken. Er beantwortet genau eine Frage: Muss ich messen — oder darf ich es lassen?

Was Sie eingeben

  • Wohnfläche gesamt und Anzahl der Wohneinheiten
  • Heizungsart (Gas, Öl, Fernwärme, Pellets, Wärmepumpe)
  • den Energiekennwert in kWh/m²·Jahr — oder, wenn Sie den nicht zur Hand haben, die Energieeffizienzklasse aus dem Energieausweis
  • optional: ein konkretes Angebot Ihres Messdienstleisters

Fehlt der genaue Energiekennwert, rechnet der Check mit dem schlechtesten Wert Ihrer Effizienzklasse. Das ist Absicht: Es macht die Befreiung schwerer, nicht leichter — ein Ergebnis, das auf konservativen Annahmen beruht, hält der Diskussion mit dem Mieter besser stand.

Was hinten herauskommt

Ein Ja oder Nein, eine Begründung in Euro, und ein druckbarer Wirtschaftlichkeitsnachweis nach § 11 HeizkostenV. Den heben Sie auf. Wenn ein Mieter die fehlende Verbrauchsabrechnung beanstandet, ist er Ihre Begründung.

Wie belastbar ist das?

Ehrlich gesagt: Es ist eine Argumentationshilfe, kein Bescheid. Die geschätzte Energieersparnis ist eine lineare Näherung — sie geht von 0 % bei einem sehr sparsamen Gebäude (30 kWh/m²·a) bis 20 % bei einem sehr verschwenderischen (250 kWh/m²·a). Das entspricht der gängigen Praxis, ist aber keine Messung Ihres konkreten Hauses.

Wenn viel Geld an der Entscheidung hängt oder ein Mieter bereits widerspricht, lassen Sie den Nachweis von einem Fachanwalt oder Energieberater gegenprüfen. Der Ausdruck gibt ihm alle Annahmen offen — genau dafür sind sie einzeln aufgeführt.