Techem oder Ista kündigen: Verträge, Fristen und echte Alternativen
Kaum ein Thema sorgt in Vermieter-Foren für so viel Frust wie die großen Messdienstleister: Jahresrechnungen, die schneller steigen als die Heizkosten, Abrechnungen voller Bewertungsfaktoren, die niemand nachvollziehen kann — und Verträge, aus denen man scheinbar nicht herauskommt. Dabei ist der Ausstieg meist machbar, wenn man systematisch vorgeht.
Schritt 1: Verstehen, was du eigentlich unterschrieben hast
Typischerweise stecken zwei Leistungen in einem Vertrag: die Miete der Erfassungsgeräte (Heizkostenverteiler, Wärme- und Wasserzähler, oft auch Rauchmelder) und der Abrechnungsservice. Beide haben eigene Laufzeiten — die Gerätemiete läuft häufig zehn Jahre, der Service verlängert sich stillschweigend um ein Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
Hol den Vertrag hervor und notiere: Vertragsbeginn, Erstlaufzeit, Kündigungsfrist (üblich sind drei Monate zum Laufzeitende) und ob eine automatische Verlängerung vereinbart ist. Gerichte haben überlange Bindungen in Formularverträgen wiederholt beanstandet — bei sehr langen Restlaufzeiten kann sich eine rechtliche Prüfung lohnen.
Schritt 2: Kosten ehrlich vergleichen
Die Abrechnungskosten sind zwar grundsätzlich auf die Mieter umlagefähig — aber es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 BGB): Der Vermieter muss auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis achten. Wenn der Abrechnungsservice einen unverhältnismäßig großen Anteil der gesamten Heizkosten ausmacht, riskierst du Kürzungen durch die Mieter. Zwei Posten gehören ohnehin nicht in die Abrechnung: Die Nutzerwechselgebühr hat der BGH als nicht umlagefähig eingestuft, und Reparatur-/Austauschkosten der Geräte sind Sache des Eigentümers bzw. des Vermieters der Geräte.
Rechne für dein Objekt durch: Jahreskosten Messdienst (Gerätemiete + Service + Nebengebühren) gegen die Alternative (Gerätekauf einmalig, Abrechnung selbst oder durch einen günstigeren Anbieter).
Schritt 3: Die Alternativen
- Selbst abrechnen — bei ein bis drei Wohnungen die konsequenteste Lösung: eigene funkende Zähler kaufen, selbst ablesen, selbst rechnen. Wie das geht, steht ausführlich im Artikel Heizkostenabrechnung ohne Messdienstleister.
- Regionale und digitale Anbieter — neben den Großen gibt es kleinere Messdienste und reine Online-Abrechner, oft ohne Zehnjahresbindung und mit transparenten Paketpreisen. Angebote einholen kostet nichts.
- Geräte kaufen statt mieten — auch wer den Abrechnungsservice behält, kann die Geräte kaufen. Das drückt die laufenden Kosten deutlich und macht den späteren Anbieterwechsel einfacher.
Schritt 4: Sauber kündigen
- Schriftlich, mit Nachweis (Einwurfeinschreiben genügt in der Regel).
- Beide Vertragsteile kündigen — Service und Gerätemiete getrennt prüfen.
- Übergang planen: Die Kündigung wird meist zum Ende der Abrechnungsperiode wirksam. Neue Geräte sollten zum Stichtag montiert sein, damit keine Erfassungslücke entsteht (sonst droht Schätzung nach § 9a HeizkostenV).
- Gerätetausch dokumentieren: Endstände der alten Geräte protokollieren — das erspart Streit über den Übergangszeitraum.
Der richtige Zeitpunkt ist jetzt
Bis Ende 2026 müssen ohnehin alle Erfassungsgeräte fernablesbar sein — viele Verträge werden deshalb gerade „modernisiert” und dabei still um Jahre verlängert. Wer ein Nachrüst-Angebot bekommt, sollte es nicht einfach unterschreiben, sondern als das behandeln, was es ist: der beste Moment seit Jahren, den Anbieter zu wechseln oder auszusteigen.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Stand: Juli 2026.
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