Nebenkostenabrechnung: Software oder Excel? Ehrliche Antwort für 1–3 Wohnungen
Der Dauerbrenner in jedem Vermieter-Forum: „Reicht Excel, oder brauche ich Software?” Die ehrliche Antwort ist unbequem für beide Lager — sie lautet: kommt darauf an, was du abrechnest.
Wo Excel völlig ausreicht
Eine vermietete Eigentumswohnung, Abrechnung nach Fläche, keine zentrale Heizung (Mieter hat eigene Gastherme), eine Handvoll Kostenarten: Dafür braucht niemand Software. Eine saubere Tabelle mit Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Mieteranteil und Vorauszahlungen erfüllt alle formellen Anforderungen — wenn sie stimmt.
Wo die Tabelle systematisch scheitert
Die Fehler, die Abrechnungen unwirksam oder angreifbar machen, sind selten Tippfehler. Es sind Struktur-Probleme, die Excel nicht von sich aus löst:
- Heizkosten nach HeizkostenV: 50–70 % nach Verbrauch, Warmwasserabzug nach § 9, bei Nutzerwechsel Zwischenwerte — die Formelkette wird schnell so komplex, dass ein Bezugsfehler unbemerkt bleibt.
- CO₂-Kostenaufteilung: Seit 2023 Pflicht, mit Zehnstufenmodell und eigener Berechnungslogik (siehe CO₂-Kostenaufteilung Schritt für Schritt).
- Unterjährige Wechsel und Leerstand: tagesgenaue Abgrenzung je Kostenart, Leerstandsanteile beim Vermieter — der Punkt, an dem die meisten Tabellen still falsch werden.
- § 35a-Ausweis: Mieter haben Anspruch auf die Aufschlüsselung der haushaltsnahen Dienstleistungen für ihre Steuererklärung — in Excel jedes Jahr Handarbeit.
- Fristen und Wiederholung: Die 12-Monats-Frist verzeiht kein „mache ich im Herbst”. Und nächstes Jahr beginnt die Zettelsortiererei von vorn.
Dazu kommt das Risiko der stillen Vererbung: Ein Fehler in der Vorlage wandert unbemerkt durch alle Folgejahre.
Worauf es bei Software für 1–3 Einheiten ankommt
Die meisten Programme sind für Verwalter mit hunderten Einheiten gebaut — Overkill im Preis und in der Bedienung. Kriterien, die für Kleinvermieter zählen:
- Belege statt Buchhaltung: Rechnung fotografieren/hochladen, Kostenart und Abrechnungsjahr zuordnen — mehr Buchhaltung braucht es nicht.
- HeizkostenV eingebaut: 50/70-Verteilung, Warmwasserabzug, CO₂-Split, UVI — automatisch, nicht als Ausfüllformular.
- Zählerstände verwalten, idealerweise mit Funkauslesung.
- Rechtssichere Ausgabe: formell vollständige Abrechnung inkl. § 35a-Ausweis als PDF.
- Datenhoheit und Export: Deine Daten müssen jederzeit exportierbar sein.
- Ehrlicher Preis: Für 1–3 Wohnungen sollte es deutlich unter dem liegen, was ein Messdienstleister allein fürs Abrechnen nimmt.
Transparenz an dieser Stelle: Ich vermiete selbst und habe, weil mir genau diese Kombination fehlte, Heimvio gebaut — die Einschätzung oben ist also Erfahrung aus beiden Welten, erst Jahre Excel, dann Software.
Fazit
Excel ist nicht falsch — es ist nur ohne eingebautes Sicherheitsnetz. Wer nur Fläche und vier Kostenarten verteilt, bleibt bei der Tabelle. Wer zentrale Heizung, Zähler, Mieterwechsel oder CO₂-Split abrechnet, kauft sich mit Software vor allem eines: die Gewissheit, dass die Struktur stimmt, wenn der Mieter (oder sein Anwalt) nachrechnet.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Stand: Juli 2026.
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