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Funkzähler-Pflicht 2027: Fristen, Kosten und das 3-%-Kürzungsrecht

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Die Übergangsfrist läuft ab: Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler fernablesbar sein. Ab 2027 gibt es für nicht umgerüstete Geräte keinen Bestandsschutz mehr. Für private Vermieter ist das lästig — aber auch eine Chance, die eigene Messtechnik neu aufzustellen.

Was die novellierte Heizkostenverordnung verlangt

Seit der Novelle vom Dezember 2021 gilt:

Das Druckmittel der Mieter: 3 % Kürzung

Verstößt der Vermieter gegen die Pflicht zur fernablesbaren Ausstattung oder liefert er die UVI nicht, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil um 3 % kürzen — je Verstoß (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV). Fehlende Funkgeräte plus fehlende Monatsinfo können sich also addieren. Zusammen mit den bekannten 15 % bei komplett fehlender Verbrauchserfassung ist die Verordnung damit deutlich schärfer geworden als früher.

Was kostet die Umrüstung?

Grobe Anhaltswerte für kleine Objekte (Kauf, pro Stück):

GerätKaufpreis ca.
Funk-Heizkostenverteiler15–35 €
Funk-Wasserzähler40–90 €
Funk-Wärmezähler120–350 €

Dazu kommt ggf. ein Auslesegerät oder Gateway (einmalig 100–300 €) — für Walk-by-Ablesung per Smartphone-Empfänger geht es oft günstiger. Zum Vergleich: In Mietmodellen der großen Messdienste zahlst du ähnliche Beträge jedes Jahr. Die Gerätemiete ist umlagefähig, der Kaufpreis nicht — dafür gehört dir die Technik, und du bist beim Abrechnen frei. Ich habe meine Wohnungen auf gekaufte Funkzähler (wireless M-Bus) umgestellt und lese sie seitdem selbst aus — der Wohnungstermin zur Ablesung entfällt komplett.

Praktischer Fahrplan bis Ende 2026

  1. Inventur: Welche Geräte sind schon fernablesbar, welche nicht? (Steht meist auf dem Gerät oder in der letzten Abrechnung.)
  2. Angebote vergleichen: Nachrüst-Angebot des bisherigen Messdienstes gegen Gerätekauf + Selbst-Abrechnung bzw. günstigere Anbieter — Details im Artikel Techem oder Ista kündigen. Achtung: Nachrüst-Angebote verlängern oft still die Vertragslaufzeit.
  3. Interoperabilität schriftlich zusichern lassen — sonst tauscht der nächste Anbieter wieder alles aus.
  4. UVI organisieren: monatliche Verbrauchswerte an die Mieter (E-Mail genügt). Wer selbst abrechnet, richtet sich dafür am besten einen festen Monatsrhythmus ein.
  5. Eich- und Batteriefristen im Blick behalten: Auch Funkgeräte altern — Wärmezähler fünf Jahre Eichfrist, Batterien typisch zehn Jahre.

Fazit

2027 ist keine Drohung, sondern ein Stichtag mit Vorlauf. Wer die Umrüstung selbst in die Hand nimmt, statt das erstbeste Nachrüst-Angebot zu unterschreiben, hat danach niedrigere laufende Kosten, keine Ablesetermine mehr — und erfüllt UVI und Verbrauchserfassung aus einer Hand.

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Stand: Juli 2026.

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