CO₂-Kostenaufteilung Schritt für Schritt: das Stufenmodell in der Praxis
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG): Die CO₂-Abgabe auf Heizbrennstoffe darf nicht mehr komplett auf die Mieter umgelegt werden — je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto größer der Vermieteranteil. Wer das in der Abrechnung weglässt, macht sie angreifbar. So funktioniert die Aufteilung.
Wen es betrifft
Alle vermieteten Gebäude, die mit fossilen Brennstoffen (Gas, Heizöl, Fernwärme mit fossilem Anteil) beheizt werden. Bei Wärmepumpen oder Pelletheizungen fallen keine BEHG-CO₂-Kosten an — dann gibt es nichts aufzuteilen.
Das Zehnstufenmodell für Wohngebäude
Maßgeblich ist der CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr:
| CO₂-Ausstoß (kg/m²/Jahr) | Mieter | Vermieter |
|---|---|---|
| unter 12 | 100 % | 0 % |
| 12 bis < 17 | 90 % | 10 % |
| 17 bis < 22 | 80 % | 20 % |
| 22 bis < 27 | 70 % | 30 % |
| 27 bis < 32 | 60 % | 40 % |
| 32 bis < 37 | 50 % | 50 % |
| 37 bis < 42 | 40 % | 60 % |
| 42 bis < 47 | 30 % | 70 % |
| 47 bis < 52 | 20 % | 80 % |
| 52 und mehr | 5 % | 95 % |
Schritt für Schritt zur Abrechnung
- CO₂-Daten von der Brennstoffrechnung ablesen. Lieferanten müssen seit 2023 die CO₂-Menge (kg), den Emissionsfaktor und den CO₂-Kostenanteil der Lieferung ausweisen. Bei Heizöl gilt der Verbrauch des Abrechnungsjahres — also Anfangs-/Endbestand berücksichtigen, nicht die Liefermenge.
- Spezifischen Ausstoß berechnen: CO₂-Menge des Abrechnungszeitraums geteilt durch die Gesamtwohnfläche → kg CO₂/m²/Jahr.
- Stufe ablesen (Tabelle oben) → Vermieteranteil in Prozent. Das BMWK stellt dafür auch einen Online-Rechner bereit.
- Vermieteranteil abziehen — nur von den CO₂-Kosten, nicht von den gesamten Brennstoffkosten! Beispiel: 10.000 € Gaskosten, davon 600 € CO₂-Kosten, Gebäude in Stufe 22–27 → 30 % von 600 € = 180 € trägt der Vermieter. In die Heizkostenabrechnung gehen 9.820 €.
- In der Abrechnung ausweisen: CO₂-Ausstoß, Stufe, CO₂-Kosten und Abzug müssen für den Mieter nachvollziehbar dargestellt sein. Fehlt die Aufteilung, kann der Mieter den auf ihn entfallenden CO₂-Kostenanteil um 3 % kürzen.
Sonderfälle
- Denkmalschutz / Milieuschutz: Wo energetische Sanierung rechtlich eingeschränkt ist, halbiert sich der Vermieteranteil oder entfällt ganz — die Einschränkung muss dokumentiert sein.
- Nichtwohngebäude: pauschal 50/50, bis ein eigenes Stufenmodell kommt.
- Etagenheizung des Mieters (eigener Gasvertrag): Der Mieter rechnet den Vermieteranteil selbst aus und kann ihn sich binnen zwölf Monaten erstatten lassen.
Praxis-Tipp
Die Rechnung ist keine Raketenwissenschaft, aber sie muss jedes Jahr konsistent in die Heizkostenabrechnung eingebaut werden — inklusive Ausweis. In meiner eigenen Abrechnung läuft der Split inzwischen automatisch mit (Heimvio stuft das Gebäude aus den Brennstoffdaten ein); wer von Hand rechnet, sollte sich die Formel als feste Vorlage ablegen: CO₂-kg ÷ m² → Stufe → Prozent → nur auf die CO₂-Kosten anwenden.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Stand: Juli 2026.
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